Donnerstag, 16. Juli 2026
Guten Tag
EGMR bestätigt erstmals: Vegane Ernährung ist ein Menschenrecht
Freiheit sich vegan zu ernähren gleichauf mit Religionsfreiheit

Winterthur/16.7.2026 Am Donnerstag 16.7.2026 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil zur Klage von zwei vegan lebenden Schweizern. Diese hatten 2018-2019 bzw. 2021 im unfreiwilligen Gewahrsam nicht durchgehend eine an ihre ethischen Werthaltungen angepasste Kost erhalten. Laut EGMR verstösst dies gegen Artikel 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit). Ihre vegane Lebensweise sei Gegenstand hiervon, da sie «die notwendige Überzeugungsstärke, Ernsthaftigkeit, Kohäsion und Wichtigkeit» aufweise. Den Klägern wurde eine finanzielle Genugtuung zugesprochen.

Ein Urteil von grosser Bedeutung für Veganer

Zum ersten Mal in der Geschichte des EGMR wurde der 9. Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention im Zusammenhang mit einer Ernährungsweise angewendet, welche nicht auf einer religiösen, sondern auf einer ethischen Grundüberzeugung basiert. Hierfür musste ein «ausreichend naheliegender und direkter Zusammenhang zwischen der Handlung und der dahinterliegenden Überzeugung» – also zwischen der veganen Ernährung und dem veganen Lebensstil – festgestellt werden. Das Schweizer Bundesgericht anerkannte zuvor nur das Recht auf eine vegetarische Ernährung und lehnte die vegane Verpflegung als zu aufwändig ab – aus religiösen Gründen würde das Bundesgericht jedoch eine individualisiertere Ernährung gutheissen.

Für EGMR fällt Veganismus unter Gewissensfreiheit

Diese Ansicht wird mit dem neuen EGMR-Urteil nun korrigiert, indem es anerkennt, dass Veganismus nicht nur ein Lifestyle oder eine Modeerscheinung ist, sondern ein legitimer, ethisch fundierter Einsatz für mehr Gerechtigkeit gegenüber nichtmenschlichen Tieren. Das Urteil ist also ein bedeutender Fortschritt für die Rechte derjenigen, die aus ethischen Gründen keine tierischen Nahrungsmittel konsumieren.

Für Schweizer Gerichte sind Urteile des EGMR bindend und dienen bei ähnlichen Beschwerden als Präzedenzfälle. Somit ist zu hoffen, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung bezüglich veganer Kost an öffentlichen Einrichtungen, wie Psychiatrien, Spitäler oder Gefängnisse anpasst, oder dass diese zumindest von sich aus ihre Praxis überdenken, um weitere Beschwerden zu vermeiden.

Auch andere Länder sind bereits wichtige Schritte gegangen

So haben England und Wales etwa erkannt, dass die zur Verfügung gestellte Kost in Gefängnissen bedeutsame Auswirkungen auf die Würde und das Wohlergehen der Insassen haben, weshalb dort seit Februar 2026 für alle Insassen auch ein veganes Menu angeboten werden muss. Auch in der Schweiz wäre in Kantinen, Spitälern, Gefängnissen oder Schulen ein veganes Menü ohne Weiteres umsetzbar und oftmals sogar günstiger. Mit dem Urteil des EGMR rückt diese inklusivere Zukunft nun einen Schritt näher.

Für Unterstützung, etwa in der Zusammenstellung von zeitgemässen und auf ernährungswissenschaftlicher Evidenz abgestützen veganen Speiseplänen, dürfen sich öffentliche Einrichtungen gerne an Swissveg wenden.

Nurdin Ullmann, Wissenschaftlicher Redakteur bei Swissveg
nurdin.ullmann@swissveg.ch

______

Swissveg ist die grösste Interessenvertretung vegan und vegetarisch lebender Menschen in der Schweiz und setzt sich seit 1993 für eine Senkung des Fleischkonsums und eine pflanzenbasierte, verantwortungsbewusste Lebensweise ein.

Für Rückfragen: info@swissveg.ch
Facebook Telegram WhatsApp GoVegan Instagram LinkedIn  
Swissveg, Niederfeldstr. 92, CH-8408 Winterthur | Tel. 071 477 33 77 | swissveg.ch
Abbestellen